Allgemeine Geschäftsbedingungen der muvs GmbH

Stand: 09. Juli 2020

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der muvs GmbH, Paulinenstraße 10, 58239 Schwerte (nachfolgend muvs bzw. Agentur genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Agentur mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend Kunde bzw. Auftraggeber genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2. Das Angebot von muvs richtet sich ausschließlich an Unternehmer iSd § 14 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personen¬gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Agentur ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Agentur auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsgegenstand
2.1. muvs bzw. ihre Erfüllungsgehilfen fertigen für den Kunden nach Absprache mit diesem Kreativleistungen auf dem Gebiet des Marketings an, wobei muvs bzw. ihre Erfüllungsgehilfen im Rahmen des Auftrags künstlerische und publizistische Gestaltungsfreiheit besitzen. Die von der Agentur bzw. ihren Erfüllungsgehilfen angefertigten Arbeiten sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheber-rechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

2.2. Sollten während der Auftragsbearbeitung Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung gewünscht oder notwendig werden, sind diese für die Parteien nur bindend, wenn diese ausdrücklich bestätigt werden (Auftragserweiterung). Die anfallenden Arbeiten sind gesondert zu vergüten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Die Agentur räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Rechteeinräumung an Dritte ist damit grundsätzlich nicht gestattet. Hierzu bedarf es einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung (inkl. der evtl. separat zu zahlenden Lizenzgebühren) verbleiben die Nutzungsrechte bei der Agentur.

3.2. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von muvs weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

3.3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit lassen die Urheberschaft und den Vergütungsanspruch von muvs unberührt.

3.4. muvs darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen muvs und dem Kunden ausgeschlossen werden.

3.5. Über den Umfang der Nutzung steht muvs ein Auskunftsanspruch zu.

4. Präsentation
Jegliche, auch teilweise Verwendung der von muvs mit dem Ziel des Auftragsab¬schlusses vorgestellten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen, etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung seitens muvs. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen.

5. Vergütung
5.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht muvs ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

5.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann muvs dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von muvs verfügbar sein.

5.3. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträgen verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

6. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenen¬falls der Nachhonorierung.

7. Geheimhaltungspflicht seitens muvs
muvs verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus.

8. Pflichten des Kunden
8.1. Der Kunde stellt muvs alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von muvs sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und auf Wunsch nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.

8.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit muvs erteilen.

9. Gewährleistung und Haftung von muvs
9.1. Von muvs gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, gelten die Arbeiten bzw. Leistungen als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Unter¬suchung nicht erkennbar war.

9.2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen, von muvs zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen, haftet muvs unbeschränkt.

 9.3. muvs haftet weiterhin im Rahmen abgegebener Garantien sowie für Vorsatz und Fahrlässigkeit auch der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Soweit muvs kein Vorsatz anzulasten ist, ist die Haftung jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gerechnet werden muss. Die Haftung für die aus diesem Vertrag resultierenden Schäden und Aufwendungen bei leichter Fahrlässigkeit ist über die Regelung in vorstehendem Satz hinaus begrenzt auf einen Höchstbetrag in Höhe der Hälfte der vereinbarten Vergütung.

9.4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.5. Drittbeauftragte gemäß Ziffer 11.2. gelten nicht als Erfüllungsgehilfen von muvs. muvs haftet unabhängig von dem Grad des Verschuldens nicht bei Nichterfüllung, Leistungsmangel oder Verzug von Drittbeauftragten.

9.6. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Verwendung der von muvs erbrachten Arbeiten und Leistungen den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere denen des Werbe- und Wettbewerbsrechts, entsprechen und keine Rechte Dritter verletzt werden.

9.7. muvs haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Arbeiten, Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.

10. Verwertungsgesellschaften/ Künstlersozialabgabe
10.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften, wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von muvs verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese muvs gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.

10.2. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob die an muvs gezahlte Vergütung der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) unterliegt.

11. Leistungen Dritter
11.1. Es steht im freien Ermessen von muvs für die Ausführung ihrer Leistungen geeignet erscheinende Dritte als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

11.2. Des Weiteren ist muvs berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt muvs hierfür entsprechende Vollmacht. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt muvs keine Haftung.

11.3. Der Kunde verpflichtet sich die im Rahmen der Auftragsdurchführung von muvs eingesetzten Erfüllungsgehilfen im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung von muvs weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

12. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung seitens muvs angefertigt werden, bleiben Eigentum der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc.

13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit oder die zur Bearbeitung des beauftragten Projekts benötigte Zeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

14. Schlussbestimmungen
14.1. Alle Vereinbarungen, die zwischen muvs und dem Kunden getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages. Zur Wahrung des Schriftformerfordernisses genügt die Übermittlung per Telefax.

14.2. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

14.3. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Schwerte.

14.5. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, gilt für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit den Leistungen von muvs als ausschließlicher Gerichtsstand Schwerte. Klagt muvs, ist muvs auch berechtigt, den Gerichtsstand am Sitz des Kunden zu wählen. Das Recht beider Parteien, um einstweiligen Rechtsschutz vor den nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständigen Gerichten nachzusuchen, bleibt unberührt.

14.6. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.